Der Brandschutz-GÜ übernimmt die Ausschreibung der einzelnen Gewerke, die Auswahl der Subunternehmer und die zeitliche sowie qualitative Überwachung der Baustelle. Der Unterschied zwischen einem Generalunternehmer (GU) und einem Generalübernehmer (GÜ) besteht darin, dass der GU mindestens ein Gewerk selbst übernimmt und die anderen vergibt; der GÜ dagegen vergibt alle Gewerke an Subunternehmer und versteht sich lediglich als Koordinator.