Fluchtwegpläne
Die Erstellung von Fluchtwegplänen nach DIN ISO 23 601 sowie der ASR A2.3 erfolgt entweder auf behördliche Anordnung oder in Eigenverantwortung von Unternehmen, Betreibern, Hausverwaltungen oder Trägern öffentlicher Einrichtungen (Abb. 28.1, 28.2, 28.3 und 28.4).